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Mein Mangelfallergebnis entspricht nicht dem der Gegenseite. Ist mein Ergebnis falsch?

Schon die allgemeine Unterhaltsberechnung ist in den Leitlinien nur unzureichend vereinheitlicht.

Beispielsweise ist kein Rechenweg zur Ermittlung des Erwerbsanreizes bei Vorliegen weiterer Einkünfte und gleichzeitiger Behandlung von Abzügen vorgegeben. Hinzu kommen Fragen des Einzelfalls und der Angemessenheitsprüfung.

Dies gilt noch mehr für Mangelfälle, die aufgrund ihrer Dynamik nur schwer in einem Programm umzusetzen sind. Das „1x1 des Familienrechts“ versucht, anhand einer klar strukturierten Vorgehensweise für die gängigsten Fallkonstellationen ein gültiges Ergebnis zu erzielen.

Insoweit entspricht das ausgegebene Ergebnis immer den zuvor beantworteten Fragen, ob überhaupt eine Mangelfallberechnung durchgeführt werden soll, und wenn ja, welche Schritte mit welchen Beträgen ausgeführt werden sollen. Die Entscheidung, ob man das Ergebnis auch im Einzelfall vertreten möchte, sowie die bei jedem Ergebnis angeratene Angemessenheitsprüfung kann dem Anwender nicht abgenommen werden.

Haben Sie inhaltliche Fragen, können Sie auch den Autor kontaktieren.


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