Warum erhalte ich im Mangelfall trotz Wahl des gleichen Ranges zwischen Ehefrau und Kindern unterschiedliche Quoten?
Diese Frage ist leitlinienabhängig und wird nach der Unterhaltsrechtsreform wegen des grundsätzlichen Vorrangs des Kindesunterhalts kaum noch auftreten.
Hintergrund ist der unterschiedliche Selbstbehalt gegenüber der Ehefrau und den Kindern, wie er in einigen Leitlinien vorgesehen ist. Demnach legt das Programm in der Mangelfallberechnung gegenüber der Frau den angemessenen Unterhalt als billigen Selbstbehalt zugrunde. Gegenüber den Kindern wird lediglich der notwendige Selbstbehalt zugrunde gelegt.
Dies führt zu unterschiedlichen Verteilungsbeträgen gegenüber der Frau und den Kindern, was wiederum zu unterschiedlichen Quoten führt. Ist dieses Ergebnis nicht erwünscht, können Sie im Mangelfallbild den billigen und den notwendigen Selbstbehalt angleichen.
