EuGH: Neue Regeln für den Verfall des Urlaubsanspruchs und Abgeltungsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit
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Die ständige Rechtsprechung des BAG zum Verfall des Urlaubsanspruchs und Abgeltungsanspruchs kann nicht fortgeführt werden. Der EuGH hat Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung so ausgelegt, dass die in der Bundesrepublik nach § 7 Abs. 3 BUrlG geltenden Verfallsfristen für Urlaubsansprüche nur dann zulässig sind, wenn sie Ausnahmen für arbeitsunfähige Beschäftigte vorsehen. Die vom EuGH vorgenommene Auslegung ist für alle Mitgliedstaaten und damit auch für die deutschen Gerichte verbindlich. Franz Josef Düwell hat für Sie die Auslegungsergebnisse des EuGH zusammengefasst und die Auswirkungen auf das Bundesurlaubsgesetz dargestellt.