Unbefristeter Wohnraummietvertrag mit Wärmelieferungsklausel
Artikelnummer: 18DL
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Ist die Mietwohnung mit einer Zentralheizung ausgestattet, so gehört im Regelfall die Versorgung des Mieters mit Wärme und Warmwasser zu den vom Vermieter zu erbringenden Leistungen, die der Mieter gesondert vergüten muss. Möglich ist aber auch die Leistungserbringung durch einen nicht mit dem Vermieter identischen Dritten. Sie ist in Form des Wärmeconctracting in der Praxis zunehmend verbreitet. Der hier angebotene Mietvertrag enthält eine wirksame Wärmecontracting-Klausel.