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Elterliche Sorge: Entscheidung über Teilnahme am ReligionsunterrichtKinder nehmen durch Religionsunterricht und Schulgottesdienst keinen Schaden, die Teilnahme ist vielmehr ihrer Bildung förderlich. Bei einem Streit ist die elterliche Sorge für diesen Bereich auf den Elternteil zu übertragen, der die Teilnahme wünscht. |
Arbeitsrecht 03.06.2013 |
Zu den Verhaltenspflichten des Arbeitnehmers während Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer hat durch sein eigenes Verhalten dafür Sorge zu tragen, dass er die Phase der Arbeitsunfähigkeit möglichst zügig überwindet. |
Familienrecht 03.06.2013 |
OLG Hamm: Vater muss seiner erwachsenen Tochter Unterhalt für ein Studium bezahlen
Der Vater einer heute 25-Jährigen schuldet seiner Tochter Unterhalt für ein im Oktober 2011 aufgenommenes Journalistikstudium. Das hat der 7. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm am 05.02.2013 entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund bestätigt. |
Familienrecht 03.06.2013 |
Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Der Ausnahmefall, dass ein Elternteil allein 14 Monate Elterngeld erhalten kann, kann nicht durch eine private Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts begründet werden: Das LSG Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss vom 30.04.2013 in dem Fall einer nichtverheirateten Mutter entschieden, dass der Ausnahmefall des alleinigen 14 monatigen Elterngeldbezuges bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht durch private Vereinbarung über den Aufenthalt des Kindes erreicht werden kann. Auf diese Weise sollen Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt werden. |
Arbeitsrecht 28.05.2013 |
Kündigung wegen Wettbewerbstätigkeit
Verstößt ein Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot und übt eine Konkurrenztätigkeit aus, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Handelt es sich aber um gänzlich untergeordnete Tätigkeiten, wird der Arbeitgeber dies seinem Arbeitnehmer zugestehen müssen. Der Einzelfall ist dabei genau zu prüfen. |
Fachangestellte 27.05.2013 |
Ohne Attest keine Zahlung aus einer Reiseabbruchversicherung
Muss eine Reise abgebrochen werden, weil die Betreuungsperson der Mutter, die sonst vom Reisenden versorgt wird, erkrankt, hat der Reisende ein Attest über diese Erkrankung vorzulegen. Tut er dies nicht, hat er keinen Anspruch auf Ersatz des Reisepreises für den nicht genutzten Teil der Reise gegenüber seiner Versicherung. |
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