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BVerfG zum Verbot von Satellitenschüsseln durch den VermieterDie 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in einem heute veröffentlichten Beschluss die Grundsätze bekräftigt, die in zivilgerichtlichen Streitigkeiten über die Anbringung von Parabolantennen durch Mieter zu beachten sind. Die Zivilgerichte haben eine fallbezogene Abwägung vorzunehmen, in die die Eigentümerinteressen des Vermieters an der - auch optisch - ungeschmälerten Erhaltung des Wohnhauses und die Informationsinteressen des Mieters an der Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen einzustellen sind. Zu berücksichtigen ist auch das Interesse ausländischer Mieter am Empfang von Rundfunkprogrammen aus ihrer Heimat, einschließlich der besonderen Situation sprachlicher und kultureller Minderheiten. |
Sozialrecht 29.04.2013 |
Krankenkasse muss stationäre Fettabsaugung bezahlen
Ist eine stationäre Fettabsaugung medizinisch notwendig, kann sich die Krankenkasse nicht darauf berufen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss diese Behandlungsmethode nicht in Richtlinien empfohlen hat. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. |
Arbeitsrecht 29.04.2013 |
Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin
Ein abgelehnter Stellenbewerber hat gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auskunft, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat. |
Arbeitsrecht 29.04.2013 |
Kündigung wegen Kirchenaustritts
Der Austritt eines Mitarbeiters einer von einem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte aus der katholischen Kirche kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. |
Miet- und WEG-Recht 22.04.2013 |
Streit um die Satellitenschüssel
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Berechtigung zur Installation einer Parabolantenne besteht, ist eine Interessenabwägung zwischen dem Eigentumsrecht des Vermieters und dem Recht des Mieters auf Zugang zu Informationen vorzunehmen. Besteht die Möglichkeit, über eine sogenannte "Set-top-Box" ausländische Sender zu empfangen, ist es im Allgemeinen dem Mieter zuzumuten, die monatlichen Mehrkosten für die Box zu tragen, wenn eine Parabolantenne optisch störend wäre. |
Sozialrecht 22.04.2013 |
Hartz IV: Keine Rückzahlung der an den Vermieter ausbezahlten Wohnungsmiete
Wer Hartz-IV-Leistungen erhält, bekommt auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. In Einzelfällen dürfen die Jobcenter z.B. Mieten direkt an dem Vermieter ausbezahlen, insbesondere wenn der Mietvertrag erhalten werden soll. Was aber, wenn das Jobcenter noch die Miete direkt zahlt, obwohl der Hartz-IV-Empfänger nicht mehr bedürftig ist? Von wem erhält das Jobcenter die Zahlung zurück? Das Bayer. Landessozialgericht hat dazu entschieden, was zu tun ist, wenn der Vermieter den Mietzins erhält, obwohl der Hartz-IV-Empfänger aus der Wohnung schon ausgezogen war. |
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