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Die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen widerspricht nicht dem EU-RechtDie Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist. Der Einsatz dieser aufeinanderfolgenden befristeten Verträge kann jedoch gegebenenfalls unter Berücksichtigung ihrer Zahl und Gesamtdauer einer Missbrauchskontrolle unterzogen werden. |
Arbeitsrecht 12.12.2011 |
Fristlose Kündigung auch während der Freistellung vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses möglich
Im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten kommt auch bei einem von der Arbeitspflicht bis zum vereinbarten Beendigungstermin freigestellten Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden und damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main abgeändert. |
Arbeitsrecht 09.12.2011 |
Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Während dieser Zeit kann sowohl der Auszubildende als auch der Ausbilder jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gemäß § 22 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) kündigen. Häufiges Problem dabei: Die Kündigung muss noch während der Probezeit zugehen. |
Arbeitsrecht 29.11.2011 |
Keine Haftung des Arbeitnehmers für 12 entwendete Mobiltelefone
Die Parteien streiten über die Zahlung von restlichem Gehalt aus ihrem beendeten Arbeitsverhältnis und über die Verpflichtung des Arbeitnehmers, für 12 gestohlene hochwertige Mobiltelefone Schadenersatz in Höhe von 6.040 € zu leisten. |
Arbeitsrecht 25.11.2011 |
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat heute in sechs Berufungsverfahren entschieden, dass die von einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft ausgesprochenen außerordentlichen betriebsbedingten Kündigungen rechtsunwirksam sind. |
Arbeitsrecht 21.11.2011 |
Sondertarifvertrag für studentische Aushilfskräfte
Ein Tarifvertrag über Sonderregelungen für studentische aushilfsweise Beschäftigte, der gegenüber den „Normalbeschäftigten“ modifizierte, wohl teilweise deutlich abgesenkte Arbeitsbedingungen vorsieht, ist nicht allein deshalb als solcher unwirksam, weil einige, auch zentrale, Bestimmungen möglicherweise wegen Verstoßes gegen Gleichbehandlungsgebote oder Diskriminierungsverbote rechtsunwirksam sind. Nur wenn der Tarifvertrag den an einen ordnungsgemäß zustande gekommenen Vertrag zu stellenden Anforderungen nicht genügt oder seine Regelungen insgesamt unwirksam oder unanwendbar sind, kann der Tarifvertrag als solcher keine Geltung beanspruchen. |
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