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Die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen widerspricht nicht dem EU-RechtDie Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist. Der Einsatz dieser aufeinanderfolgenden befristeten Verträge kann jedoch gegebenenfalls unter Berücksichtigung ihrer Zahl und Gesamtdauer einer Missbrauchskontrolle unterzogen werden. |
Arbeitsrecht 13.11.2011 |
Betriebsübergang - Widerspruch des Arbeitnehmers
Nur eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Unterrichtung über einen beabsichtigten Betriebsübergang setzt die einmonatige Frist für den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber in Lauf. |
Arbeitsrecht 13.11.2011 |
Rücktritt vom Aufhebungsvertrag während des Insolvenzeröffnungsverfahrens
Zahlt ein Arbeitgeber im Rahmen eines Aufhebungsvertrages die vereinbarte Abfindung nicht berechtigt dies nicht zum Rücktritt vom Abfindungsvertrag, wenn die Nichtleistung auf einem Insovenzverfahren beruht. |
Arbeitsrecht 08.11.2011 |
Übernahme eines Betriebsratsmitglieds in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Verweigert ein Arbeitgeber einem befristet beschäftigten Betriebsratsmitglied wegen der Betriebsratstätigkeit die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, während andere befristet Beschäftigte ein Übernahmeangebot erhalten, kann auch das Betriebsratsmitglied eine unbefristete Beschäftigung verlangen. |
Arbeitsrecht 28.10.2011 |
Einsatz des Privatfahrzeugs im Rahmen der Rufbereitschaft – Arbeitgeber haftet für Schäden
Verunglücken Arbeitnehmer während ihrer Rufbereitschaft mit ihrem Privatfahrzeug, haben sie einen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber auf Ersatz des Schadens. |
Arbeitsrecht 21.10.2011 |
Befristete Arbeitsverhältnisse älterer Arbeitnehmer
Das Arbeitsverhältnis eines über 58 Jahre alten Arbeitnehmers konnte auf der Grundlage des TzBfG in der vom 01.01.2003 bis zum 30.04.2007 geltenden Fassung (aF) ohne Sachgrund nicht wirksam befristet werden, wenn dem letzten befristeten Vertrag mehrere befristete Verträge vorangegangen waren, die sich nahtlos an ein beendetes unbefristetes Arbeitsverhältnis angeschlossen hatten. |
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Von führenden Experten im Arbeitsrecht verfasst – ein Muss für jede Kanzlei