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Keine Gebührenermäßigung bei Vergleich mit KostenentscheidungIm arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren fällt die volle Verfahrensgebühr an, wenn die Hauptsache durch Vergleich erledigt und über die Kosten durch Beschluss nach § 91a ZPO entschieden wird. Dies gilt auch, wenn die Parteien auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung und eine Begründung des Beschlusses verzichten. |
Kostenrecht 18.06.2009 |
Einigungsgebühr bei Ehe- und Scheidungsfolgenvertrag
Die Ausarbeitung des Entwurfs eines Vertrags, der später mit diesem Inhalt abgeschlossen wird, kann die Mitwirkung beim Abschluss eines Einigungsvertrages im Sinne des § 1000 VV RVG bedeuten. |
Kostenrecht 05.06.2009 |
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Schlichtungsverfahren
Wird ein Rechtsstreit zu dem Zweck ausgesetzt, die Zulässigkeit der bereits rechtshängigen Klage nachträglich durch die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens herbeizuführen, so sind die in diesem Schlichtungsverfahren entstandenen Anwaltskosten Kosten des Rechtsstreits, die im Rahmen des § 91 ZPO erstattungsfähig sind. |
Kostenrecht 11.05.2009 |
Kostenfestsetzung durch das Mahngericht bei nachträglich entstandener Anwaltsvergütung
Ist die Sache nicht an das Prozessgericht abgegeben worden, verbleibt es für die nachträgliche Titulierung nicht in den Vollstreckungsbescheid aufgenommener Kosten des Verfahrens bei der Zuständigkeit des Mahngerichts, das den Vollstreckungsbescheid entsprechend zu ergänzen hat; unabhängig davon, ob die Kosten mit dem Mahnbescheid geltend gemacht worden sind. |
Kostenrecht 11.05.2009 |
Gebühren bei mehrmaliger Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht nur vorläufig eingestellt, später fortgesetzt und schließlich wiederum eingestellt, fallen sämtliche Gebühren insgesamt nur einmal an. |
Kostenrecht 25.03.2009 |
Gebühren bei mehrmaliger Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht nur vorläufig eingestellt, später fortgesetzt und schließlich wiederum eingestellt, fallen sämtliche Gebühren insgesamt nur einmal an. |
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