Zwangsvollstreckung -

Bestand von Patenten

Entscheidungen über den Bestand eines Patents sollen zügiger fallen.

Die Beteiligten sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit haben, bei Verfahren, über die nicht innerhalb einer Bearbeitungszeit von 15 Monaten nach Ablauf der Einspruchsfrist entschieden wurde, direkt das Bundespatentgericht mit der Sache zu befassen.

Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Im Patenbereich gelten bis Mitte des Jahres Übergangsvorschriften für den Einspruch gegen vom Deutschen Patent- und Markenamt erteilte Patente. Darüber hinaus sollen dem Entwurf zufolge Vorschriften und Gebühren des seit Anfang des Jahres 2002 geltenden Patentkostengesetzes teilweise geändert werden, um die in der praktischen Anwendung aufgetretenen Problemen zu lösen.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 28.02.06