Zwangsvollstreckung -

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

An diesem Freitag, den 23.05.2008, wird in der Plenarsitzung des Bundesrates der Gesetzentwurf zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vorgestellt und anschließend den Fachausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Fünf Länder haben dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Vollstreckungsrecht in Zivilsachen zu modernisieren. Sie wollen damit zur Entlastung der Justiz und zur Verbesserung des Rechtsverkehrs beitragen. Der Entwurf nutzt die Möglichkeiten der modernen Informationstechnologie zur Beschleunigung der Verfahren und gestaltet das Schuldnerverzeichnis neu.

Zukünftig soll der Gläubiger schneller und früher Informationen über den rechtskräftig verurteilten Schuldner einholen können - auch durch ergänzende Fremdauskünfte. Während der Gläubiger bisher hauptsächlich auf Eigenangaben des Schuldners angewiesen war, kann er künftig den Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Auskünften zum verwertbaren Schuldnervermögen beauftragen - auch schon vor Beginn der Vollstreckungsmaßnahmen. Der Gerichtsvollzieher nimmt die Vermögensauskunft des Schuldners (bisher: eidesstattliche Versicherung) als elektronisches Dokument auf und speist sie in landesweit vernetzte Datenbanken ein. Auf diese können dann drei Jahre lang zusätzlich bestimmte staatliche Stellen zugreifen.

Weitere wesentliche Neuerung des Entwurfs: Ein landesweites Internet-Register ersetzt das bisher in Papierform geführte Schuldnerverzeichnis. Eingetragen werden dort Schuldner, die ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen oder gegen die die Vollstreckung erfolglos geblieben ist.

Weitere Informationen zu diesem Thema im Internet:

Quelle: Bundesrat - Vorschau zur 844. Plenarsitzung des Bundesrates vom 20.05.08