Zwangsvollstreckung -

Handy-Nutzung im Ausland: Gebührensenkung?

Die Europäische Kommission untermauert ihren Vorschlag zur Senkung der Gebühren für Auslandsroaming durch eine EU-Verordnung.

Neu veröffentlichte Daten verdeutlichen, dass die Kosten für ein durchschnittliches Telefongespräch in ganz Europa generell immer noch ebenso hoch liegen wie im September 2005 und ungeachtet des Hinweises der Kommission, dass bei Beibehaltung des Preisniveaus eine europaweite Regelung erforderlich würde, in einigen Fällen sogar gestiegen sind.

Die von einigen Betreibern angebotenen speziellen Auslandstarifpakete hatten bei den Verbrauchern bisher noch keinen umfassenden Erfolg, da sie in der Regel mit einer Zustimmungsregelung („Opt-In“) oder einer zusätzlichen monatlichen Gebühr verbunden sind. Nur in wenigen Ausnahmefällen wurden wirkliche Fortschritte erzielt.

Die Kommission arbeitet derzeit an einem Vorschlag für eine Verordnung zur Senkung der Roaminggebühren auf der Grundlage der bewährten Binnenmarktprinzipien. Nachfolgend die Grundzüge dieses Vorschlags:

• Die neue Verordnung sollte in jedem Fall Gebühren zwischen Betreibern (Inter-Operator Tarifs, d.h. Gebühren für Großabnehmer) betreffen. Sie würde gewährleisten, dass die Tarife, die Betreibern aus anderen Ländern berechnet werden, nicht erheblich über den tatsächlichen Kosten liegen.

• Um sicherzustellen, dass die Kosteneinsparungen auf der Großabnehmerebene an die Verbraucher weitergegeben werden, hält die Kommission auch eine Regulierung auf Endkundenebene für notwendig.

• Durch die neue Verordnung könnten insbesondere alle Gebühren für die Entgegennahme eines Anrufs während eines Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedstaat abgeschafft werden.

• Für im EU-Ausland getätigte Anrufe könnte die Verordnung den Grundsatz verbindlich machen, dass dafür Inlandspreise zu berechnen sind. Einem Mobilfunknutzer würden bei einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat dann stets nur die in seinem Wohnsitzland geltenden Gebühren in Rechnung gestellt. Ungeachtet seines Aufenthaltsorts in der EU würde er für ein Ortsgespräch (z.B. Taxibestellung) einen Ortstarif und für ein Auslandsgespräch (z.B. Anruf zu Hause auf Urlaubsreise) einen normalen Auslandstarif bezahlen.

Die Kommission hat mit einer Aufforderung zu Stellungnahmen auf der Website der Kommission bereits eine erste Phase (20. Februar bis 22. März) der Konsultationen zum allgemeinen Konzept einer Verordnung zum Auslandsroaming abgeschlossen. Die zweite Phase der Anhörung der Öffentlichkeit auf der Grundlage der heute vorgestellten Grundzüge des Verordnungsvorschlags dauert vom 3. bis 28. April. Der Vorschlag könnte im Juni im Anschluss an eine eingehende Folgenabschätzung von der Kommission angenommen werden. Der Vorschlag für eine Verordnung zum Auslandsroaming bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Ministerrates. Die Verordnung wäre ein Instrument zur Vollendung des Binnenmarktes; laufende wettbewerbsrechtliche Verfahren zum Auslandsroaming würden dadurch nicht präjudiziert.

Quelle: Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 28.03.06