Zwangsvollstreckung -

Insolvenzsicherung der Betriebsrenten

Die vorgesehene neue Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung stößt bei Experten auf Zustimmung.

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung begrüßten die Sachverständigen die geplante Umstellung der Insolvenzsicherungsfinanzierung der Betriebsrenten auf vollständige Kapitaldeckung.

Mit dem Entwurf sollen im Rahmen eines so genannten Omnibusverfahrens eine ganze Reihe weiterer Punkte neu geregelt werden. Umstritten war in der Anhörung vor allem die vorgesehene Verlängerung der Möglichkeit, Vermittlungsgutscheine an private Arbeitsvermittler auszugeben. Die Regelung würde zum Ende des Jahres auslaufen, soll nach den Vorstellungen der Großen Koalition jedoch um ein Jahr ausgedehnt werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte, die Erprobungsphase wie geplant im Dezember 2006 auslaufen zu lassen. In mehreren Forschungsberichten sei dem Vermittlungsgutschein keine große arbeitsmarktpolitische Bedeutung zugesprochen worden. Zudem gebe es nach wie vor erhebliche Mitnahmeeffekte. So habe der Bundesrechnungshof ermittelt, dass in rund einem Viertel der geprüften Fälle private Vermittler Arbeitslose an Zeitarbeitsfirmen vermittelten. Die mit Vermittlungsgutscheinen begründeten Arbeitsverhältnisse führten danach überwiegend zu keiner dauerhaften Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, erläuterte der DGB. Dagegen warnte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) davor, "das Kind mit dem Bade auszuschütten". Die BDA unterstützte eine Verlängerung der Regelung, wonach ein Arbeitsloser von der Arbeitsagentur einen Vermittlungsgutschein in Höhe von 2.000 Euro bei einem privaten Arbeitsvermittler für eine erfolgreiche Vermittlung einlösen kann.

Kontrovers beurteilten die Experten auch die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist von Lohnunterlagen der früheren DDR um weitere fünf Jahre bis Ende 2011. Die BDA kritisierte, die Verlängerung sei "mit hohen Kosten und großem Aufwand für die Arbeitgeber verbunden und daher abzulehnen". Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) dagegen begrüßte die beabsichtigte Verlängerung. Der DRV-Vertreter erläuterte in der Anhörung, dass noch rund 1,3 Millionen Konten nicht geklärt seien. Er räumte aber zugleich ein, dass dies vor allem an der mangelnden Mitwirkung der betroffenen Versicherten liege. Auf Zustimmung bei den Experten stieß hingegen die Absicht der Bundesregierung, die so genannten Ein-Euro-Jobs künftig aus der Berechnung der Rentenanpassung herauszunehmen. Als unproblematisch bewerteten die Sachverständigen zudem, das Dachdeckerhandwerk vorzeitig in die Saisonkurzarbeitergeldregelung einzubeziehen.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 16.10.06