Zwangsvollstreckung -

Neue Investitionsförderungs- und -schutzverträge

Das Bundeskabinett hat vier Gesetzentwürfe zu Investitionsförderungs- und -schutzverträgen verabschiedet.

Die Verträge, die mit Ägypten, Jemen, Afghanistan und Timor-Leste abgeschlossen wurden, sollen günstige Rahmenbedingungen für deutsche Investoren in diesen Ländern schaffen und dem Ziel dienen, die jeweiligen bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu verstärken.

Die Verträge, die auf Gegenseitigkeit beruhen, vermitteln Investoren einen umfassenden Rechtsschutz, insbesondere durch Gewährleistung

  • des freien Kapital- und Ertragstransfers
  • von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung bei unternehmerischen Aktivitäten
  • einer Entschädigungspflicht und Rechtsweggarantie bei Enteignungsmaßnahmen
  • einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in allen Investitionsstreitigkeiten.

Die Verträge ermöglichen darüber hinaus, Bundesgarantien für Auslandsinvestitionen für deutsche Investoren in den betreffenden Ländern zu gewähren.

Zur Zeit sind insgesamt 119 bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.

Weitere Informationen zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen sowie zu den Bundesgarantien für Auslandsinvestitionen finden Sie im Internet unter www.agaportal.de.

Quelle: BMWi - Pressemitteilung vom 27.07.06