Zwangsvollstreckung -

Technik des EU-Mahnverfahrens

Ab Freitag, den 12.12.2008, gilt die Verordnung für das Europäische Mahnverfahren.

Nun wird in grenzüberschreitenden Fällen die rasche und kostengünstige Beitreibung von Zahlungsforderungen im Europäischen-Raum möglich sein.

Wenn Personen aus verschiedenen EU-Ländern Verträge abschließen und der Schuldner bezahlt nicht, war es für den Gläubiger bislang schwierig an sein Recht und sein Geld zu kommen. Hindernisse wie sprachliche Barrieren, Anwaltskosten, aufwendige Zwischenverfahren und Unkenntnis über die Rechtslage des anderen Staates machten es zu einer mühseligen Aufgabe, seinen Anspruch durchzusetzen.

Ab Freitag gelten nun die Regelungen zum EU-Mahnverfahren. Säumige Schuldner können nun schneller und einfacher belangt werden. Der Antragsteller muss nun einfach einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls ausfüllen. Wenn der Antrag begründet scheint, erlässt das Gericht einen Europäischen Zahlungsbefehl und schickt ihn dem Antragsgegner zu.

Hat der Antragsgegner binnen 30 Tagen keinen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl eingelegt, erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl für durchsetzbar. Mit diesem kann Antragsteller sein Recht dann fast im ganzen EU-Ausland durchsetzen lassen. Das Gesetz gilt in allen Mitgliedstaaten bis auf Dänemark.

Der Europäische Zahlungsbefehl ist mit dem deutschen Mahnbescheid vergleichbar. Dieser wird aber auch in anderen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt. In Deutschland wird das Amtsgericht Wedding für die Bearbeitung der Anträge zum europäischen Mahnverfahren zuständig sein, soweit es nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche geht.

Hinweis der Senatsverwaltung für Justiz:

Die Justizverwaltung läd zur Vorstellung des EU-Mahnverfahrens und den Mitteln zur technischen Umsetzung ein:
am Freitag, den 12.12.2008 um 12.00 Uhr
in das Amtsgericht Wedding (Europäisches Mahngericht Deutschland)
am Brunnenplatz 1 in Berlin-Wedding

Praxishinweis

Formulare für das europäische Mahnverfahren sind über den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen abrufbar. Hier klicken.

Quelle: Senatsverwaltung für Justiz - Pressemitteilung vom 09.12.08