Sozialrecht -

Neue Regelsätze bei der Grundsicherung

Der Regelsatz für alleinstehende Grundsicherungsempfänger soll ab 01.01.2011 um 5 € auf 364 € steigen. Monatlich sollen erhalten:

  • Alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene: 364 € 
  • Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte (Bedarfsgemeinschaft): 328 €
  • erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben: 291 €
  • Jugendliche zwischen 14 bis unter 18 Jahren: 287 €
  • Kinder zwischen sechs und 13 Jahren: 251 €
  • Kinder unter sechs Jahren: 215 €

Im Bundesrat sind diese gesetzlichen Änderungen vorerst abgelehnt worden. Jetzt wird das Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt. Deshalb gelten die Änderungen derzeit noch nicht. Es ist mit einem rückwirkenden Inkrafttreten und damit auch einer rückwirkenden Auszahlung zu rechnen.
 
Bildungspaket für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche sollen zusätzlich zum Sozialgeld Leistungen aus einem Bildungspaket erhalten. Mit der transparenten Neuberechnung kommt die Bundesregierung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nach.
 
Geplant ist, dass leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche Anspruch haben auf:

  • jährlich bis zu 120 € für Vereinsbeiträge (Kultur-, Sport- und Ferienangebote vor Ort) 
  • Lernförderung, wenn nachweislich Bedarf besteht
  • jährlich bis zu 100 € für ein Schulbasispaket für Schulmaterial (z.B. Taschenrechner oder Hefte) und für eintägige Klassenausflüge
  • monatlich bis zu 26 € Zuschuss zum warmen Mittagessen in der Schule oder Kita, wenn dies dort angeboten wird
  • monatlicher Fahrgeldzuschuss zum Besuch weiterführender Schulen ab Klasse 10

Im Bundesrat sind diese gesetzlichen Änderungen vorerst abgelehnt worden. Jetzt wird das Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt. Deshalb gilt das neue Angebot derzeit noch nicht.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 28.12.10