Arbeitsrecht -

Arbeitsbedingungen in Hotels und Gaststätten

Ein Überkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom Juni 1991 über die Arbeitsbedingungen in Hotels, Gaststätten und ähnlichen Betrieben soll in deutsches Recht umgesetzt werden.

Dazu hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der die Anforderungen des Übereinkommens als schon erfüllt sieht.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Darin heißt es, die Anforderungen, die das Übereinkommen in den genannten Betrieben stelle, seien in der Bundesrepublik durch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, des Nachweisgesetzes, des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes und der Gewerbeordnung sowie durch die im Hotel- und Gaststättenbereich geltenden Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge erfüllt.

Weitere gesetzliche Regelungen seien daher nicht erforderlich.

Das Übereinkommen enthält Aussagen zu Arbeitsbedingungen wie Arbeits- und Ruhezeiten, aber auch zu Grundansprüchen im Hinblick auf das Entgelt für die Arbeitnehmer in den genannten Betrieben. Der vorrangige Zweck liege darin, so die Regierung, für die Arbeitnehmer mit den Arbeitsbedingungen auch ihre Ausbildung und ihre Berufsaussichten sowie die Arbeitsplatzsicherheit zu verbessern.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 10.01.06