Arbeitsrecht -

Blue Card für qualifizierte Migranten

Migranten, die rechtmäßig in der EU leben und eine Erwerbstätigkeit ausüben, sollen mehr Schutz erhalten. Die EU-Kommission hat dazu zwei Vorschläge für Rechtsvorschriften zur Steuerung der Wirtschaftsmigration verabschiedet.

Der erste Vorschlag betrifft eine Richtlinie, die attraktivere Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Drittstaatsangehörige, die in der EU eine hochqualifizierte Beschäftigung ausüben wollen, schafft. Zu diesem Zeck soll die so genannte EU Blue Card eingeführt werden. Beim zweiten Vorschlag handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie, die ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer einheitlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung einführt. Vorgesehen ist auch ein Bündel gemeinsamer Rechte für Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Laut EU-Kommissionspräsident Barroso sei mehr Arbeitsmigration in Europa erforderlich, um das Wirtschaftswachstum sicherzustellen und den demografischen Wandel zu bewältigen. Gleichzeitig würden die Unionsbürger gegen unfairen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt geschützt. Kommissionsvizepräsident Franco Frattini, zuständig für Freiheit, Sicherheit und Recht, sieht in den vorgeschlagenen Regelungen die Möglichkeit, durch ein einheitliches Zulassungsverfahren gegen die Attraktivität der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenüber etablierten Zuwanderungsländern wie Australien, Canada und die USA zu erhöhen.

Vorgeschlagen wird die Einführung eines auf gemeinsamen Kriterien beruhenden Schnellverfahrens. Ein im Rahmen dieser Regelung zugelassener Drittstaatsangehöriger erhält eine besondere Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, die so genannte EU Blue Card, durch die er Anrecht auf bestimmte sozio-ökonomische Rechte und günstige Bedingungen für eine Familienzusammenführung hat. Darüber hinaus wird der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert.

Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten sollen eine zunächst auf zwei Jahre befristete Blue Card erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag, ein ausreichendes Einkommen und eine berufliche Qualifikation nachweisen können. Als Einkommensuntergrenze soll dabei das Dreifache des Mindestlohns beziehungsweise Sozialhilfesatzes im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat gelten. Für den Qualifikationsnachweis soll eine dreijährige, mit einem höheren Berufsabschluss vergleichbare Berufserfahrung genügen. Nach zwei Jahren sollen sich Inhaber der Blue Card auch in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat ansiedeln dürfen. Die Blue Card soll nach Ablauf der zwei Jahre um mindestens weitere zwei Jahre verlängert werden können. Lebt ein Blue Card Inhaber länger als fünf Jahre in der EU, soll er einen langfristigen Aufenthaltstitel sowie weitere Rechte erhalten.

Die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer, lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Blue Card-Regelung für ausländische Arbeitskräfte ab. Vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und Anforderungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten müsse die Zuwanderungspolitik in den Händen der Mitgliedsstaaten bleiben. In Deutschland solle zunächst das Potenzial der hier lebenden Arbeitnehmer ausgeschöpft werden, beispielsweise durch Qualifizierung der Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt.

Quelle: Pressemitteilungen - Europäische Kommission und Bundesregierung vom 23.10.07