Arbeitsrecht, Sozialrecht -

Künstlersozialversicherung wird gestärkt

Zur Sicherung der Künstlersozialversicherung will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Maßnahmen zur Stabilisierung und Senkung des Abgabensatzes ergreifen.

Die Künstlersozialversicherung versichert derzeit rund 150.000 selbständige Künstler und Publizisten in Deutschland. Sie deckt die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ab.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Die Beiträge zur Künstlersozialversicherung werden zur Hälfte von den Versicherten und zur anderen Hälfte einerseits von den Verwertern künstlerischer und publizistischer Leistungen sowie andererseits einem Bundeszuschuss getragen.

Die Verwerter von Kunst und Publizistik tragen insgesamt 30 Prozent der Finanzierung. Der Bund trägt mit 20 Prozent zu den Ausgaben der Künstlersozialversicherung bei. Die Verwerter künstlerischer Leistungen und der Bund nehmen damit eine soziale Verantwortung für selbstständige Künstler und Publizisten wahr.

Der Satz für die Künstlersozialabgabe konnte zwar von 5,8 Prozent im Jahr 2005 auf 5,5 Prozent im Jahr 2006 gesenkt werden. Zur Stärkung der Künstlersozialversicherung gehört aus Sicht des Bundesministeriums jedoch die weitere Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen. So arbeitet das an einer besseren Überprüfung der gesetzlichen Abgabepflicht der Verwerter von Kunst und Publizistik.

Gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2005 den Runden Tisch aus Vertretern der Künstler- und Publizistenverbände sowie der Kulturwirtschaft einberufen, der die Maßnahmen des Bundesministeriums zur Stärkung der Künstlersozialversicherung begleitet.

Quelle: BMAS - Pressemitteilung vom 28.04.06