Arbeitsrecht -

Schleswig-Holstein beantragt Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

In der Sitzung des Bundesrates am 06.07.2007 wird das Land Schleswig-Holstein seinen Gesetzesentwurf zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BR-Drucks. 439/07) vorstellen.

Ziel des Gesetzentwurfs ist, die Zahl der Bagatellstreitigkeiten in zivil- und arbeitsgerichtlichen Verfahren in der zweiten Instanz zu verringern und Kosten zu sparen. Dazu soll die Berufungssumme von 600 Euro auf 1.000 Euro erhöht werden. Eine entsprechende Anhebung wird auch für das vereinfachte amtsgerichtliche Verfahren vorgeschlagen.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Außerdem sieht der Entwurf vor, das zweitinstanzliche Arbeitsgerichtsverfahren zu straffen. Wie im Zivilverfahren soll auch das Berufungsgericht im Arbeitsgerichtsprozess eine Berufung durch einstimmigen Beschluss - ohne mündliche Verhandlung - zurückweisen können, wenn es davon überzeugt ist, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat und weitere Voraussetzungen vorliegen.

Zur Begründung des Gesetzesentwurfs führt das Land Schleswig-Holstein die hohen Kosten an, die bei Berufungsverfahren mit nur geringen Streitwerten auf Seiten der Parteien ebenso wie auf Seiten der Justiz entstünden. 

Der Gesetzentwurf wird im Anschluss an die Vorstellung in der Plenarsitzung zur Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Eine Beschlussfassung über die Einbringung beim Deutschen Bundestag kann laut Pressemitteilung des Bundesrates vom 03.07.2007 frühestens im September 2007 erfolgen.

Weitere Informationen können Sie dem Gesetzesentwurf zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BR-Drucks. 439/07) entnehmen.

Ergänzung dieser Nachricht vom 27.07.2007
Mit Beschluss vom 06.07.2007 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf dem Rechtsausschuss (federführend) sowie dem Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und dem Finanzausschuss (mitberatend) zugewiesen.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 03.07.07