Familienrecht -

Neue Düsseldorfer Tabelle

Die neue Düsseldorfer Tabelle ist seit dem 01.07.2007 in Kraft.

Zum ersten Mal in ihrer 45jährigen Geschichte sind die Unterhaltsbeiträge für Kinder gesunken. Gleichzeitig wurde der so genannte Selbstbehalt für die Unterhaltspflichtigen erhöht.

Die von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt. Sie ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.

Der Tabelle liegen die Regelbeträge des Bundesministeriums der Justiz zugrunde. Sie sind ein wichtiger Maßstab für die Unterhaltsverpflichtung von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Sie sind nicht mit den tatsächlich geschuldeten Unterhaltsbeträgen identisch, da in der Regel das hälftige Kindergeld, das dem Zahlenden ebenfalls zusteht, noch angerechnet wird.

Die Regelbeträge sind außerdem Grundlage für die Fortschreibung dynamischer Unterhaltstitel und für die Höhe des Unterhaltsvorschusses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Das Bundesministerium der Justiz passt die Regelbeträge entsprechend der Entwicklung des durchschnittlich verfügbaren Arbeitsentgelts alle zwei Jahre an (§ 1612a BGB). Dieses sei seit dem 1. Juli 2005 jedoch gesunken, weshalb eine kleine Absenkung zu erfolgen habe.

Lesen Sie zu diesem Thema auch unsere ausführliche Nachricht vom 20.06.2007.

Quelle: Deutscher Anwaltverein - Pressemitteilung vom 02.07.07