Familienrecht -

Reform des Unterhaltsrechts

Neues zum Fortgang der Unterhaltsrechtsreform!

Bekanntlich hat das Bundeskabinett im April 2006 die Unterhaltsrechtsreform beschlossen – wir haben darüber berichtet. Am 01.04.2007 sollte das neue Recht eigentlich in Kraft treten, dies sah die ursprüngliche Planung vor. Dieser Termin kann nach Lage der Dinge jedoch nicht eingehalten werden.

Was ist seit dem Kabinettsbeschluss geschehen? Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme ein paar kleinere Änderungen angeregt, die die Bundesregierung teilweise aufgreifen wird, wie sich aus ihrer Gegenäußerung ergibt (vgl. BT-Drucks. 16/1830, Anlage 2 und 3). Weitergehende Änderungen des Entwurfs regt die Bundesrechtsanwaltskammer an.

Am 29.06.2006 wurde der Entwurf an den Rechtsausschuss des Bundestags überwiesen, der am 16.10.2006 eine öffentliche Anhörung durchführte. Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die einige der neun angehörten Sachverständigen geäußert haben, (hier nachzulesen), haben wohl einige Abgeordnete nachhaltig beeindruckt. Seitdem gibt es jedenfalls keine Fortschritte zu vermelden. Allgemein wird davon ausgegangen, dass das Reformgesetz erst zum 01.07.2007 in Kraft treten wird. Sicher ist aber auch diese Information nicht.

Quelle: Deubner Redaktion - Beitrag vom 22.01.07