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Ablehnung der EU-Hafenrichtlinie

Das Port Package II ist durch das Europäische Parlament abgelehnt worden.

Damit ist die Europäische Kommission auch beim zweiten Versuch gescheitert, die Dienste in den Seehäfen zu liberalisieren.

Die Kommission wollte mit dem Gesetzesentwurf die Hafendienste für den Wettbewerb öffnen und so die Kosten senken. Ausschreibungen sollten vorgeschrieben, Lizenzen zeitlich begrenzt werden. Geplant war auch, dass Reeder ihre Schiffe selbst be- und entladen dürfen. Gleichzeitig sollten die oft versteckten wettbewerbsverzerrenden Beihilfen offen gelegt werden.

Der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßte das Votum. Die Europäische Kommission solle nun zügig Transparenzregelungen und Beihilfenleitlinien einführen. Dafür bestehe im Gegensatz zum Port Package II dringender Bedarf.

Statt Wettbewerb zu fördern, wären auch nach Ansicht des BMVBS durch Port Package II die maritimen Standorte und damit Arbeitsplätze nicht nur in Deutschland gefährdet worden. Grundsätzlich seien Qualitätssteigerungen zu begrüßen. Die Bedingungen jedoch, unter denen dieses Ziel erreicht werden solle, seien genau zu prüfen. Darum werde es jetzt im weiteren Verfahren auf dem Weg zu fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen den Seehäfen gehen.

Kurz nach dem Scheitern eines ersten Richtlinienentwurfes hatte die alte EU-Kommission im Oktober 2004 das deutlich verschärfte und heftig umstrittene Port Package II vorgelegt. Die Bedenken und die konkreten Gründe, die zum Scheitern von Port Package I geführt hatten, waren dabei nach Ansicht des BMVBS nicht ausreichend und nachhaltig analysiert worden. Das gelte beispielsweise für die Nichtberücksichtigung bereits vorhandenen, harten Wettbewerbs im Markt für Containerumschlag in Nordwesteuropa, zu dem auch die deutschen Seehäfen zählen. In diesem Markt gebe es keine Schattenzonen, in denen sich ein Diensteanbieter "ausruhen" könne.

Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 18.01.06