Die Bundesregierung will die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes erweitern.
Mit einem ersten Gesetzentwurf zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes über Beschränkungen beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis will die Bundesregierung eine Ergänzung zugunsten des Bundesnachrichtendienstes (BND) vornehmen. Damit soll der BND verbesserte Möglichkeiten zur Aufklärung erhalten.
Im Interesse von Rechtsklarheit und Datenschutz werden die Befugnisse des BND zur Datenübermittlung durch eine neue eigenständige Regelung dargestellt.
Der Gesetzentwurf bezieht sich auf einen im Jahr 2001 vereinbarten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur seinerzeitigen Neuregelung der Beschränkungen beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Dieser habe Prüfbedarf für Änderungen im Detail deutlich gemacht. Danach habe vor allem bei Datenerhebungen und -verarbeitungen im Bereich der strategischen Kommunikationsüberwachung ein Änderungsbedarf bestanden.
Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 09.02.06