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Europäisches Mahnverfahren

Der europäische Rat der Justizminister hat den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens in den Mitgliedstaaten beschlossen.

Unbestrittene Forderungen sollen damit leichter geltend gemacht werden können. Dies gilt insbesondere für grenzüberschreitende Forderungen.

Das neue Verfahren soll nur für grenzüberschreitende Forderungen verpflichtend werden, während es für die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen innerhalb der EU-Staaten bei den bisherigen nationalen Mahnverfahren bleiben kann.

Bereits in den vergangenen Jahren ist es durch verschiedene europäische Regelungen erheblich leichter geworden, ein Urteil auch gegen Bürger aus anderen EU-Staaten durchzusetzen und in anderen Staaten zu vollstrecken. Das neue Rechtsinstrument geht darüber hinaus und schafft nunmehr erstmals einen europäischen Titel. Ein Anerkennungsverfahren bei einer Vollstreckung innerhalb der Europäischen Union wird damit überflüssig.

Ähnlich dem deutschen Mahnverfahren ist der Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls mit Hilfe eines Formulars zu beantragen, mit dem die für den Erlass des Titels notwendigen Angaben abgefragt werden. Dieses Formular wird maschinell lesbar sein und bei der zuständigen Stelle EDV-gestützt bearbeitet. Dadurch wird das Europäische Mahnverfahren im Interesse der Gläubiger preiswert und effizient.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird dem Schuldner der Zahlungsbefehl zugestellt. Hat dieser Bedenken gegen die Berechtigung des Anspruchs, kann er gegen den Zahlungsbefehl innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen. Das Verfahren geht dann in ein herkömmliches Verfahren über und wird vor Gericht verhandelt. Damit ist auch der Schuldner ausreichend geschützt. Falls er keinen Einspruch einlegt, wird der Zahlungsbefehl von der Stelle, die ihn erlassen hat, automatisch für vollstreckbar erklärt.

Die Verordnung wird soll einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren wirksam werden.

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 21.02.06