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Neuer Rechtsrahmen für „audiovisuelle Medien ohne Grenzen“

Die EU-Kommission hat den konsolidierten Vorschlag für die neue Richtlinie „audivisuelle Medien ohne Grenzen“ vorgestellt.

Im Mittelpunkt steht das Herkunftslandsprinzip, das künftig neben Fernsehveranstaltern auch für andere audiovisuellen Mediendienste wie mobiles Fernsehen oder audiovisuelle Dienste im digitalen Fernsehen gelten soll.

Die europäischen Fernseh- und Filmproduzenten erhalten mehr Flexibilität bei der Produktion ihrer digitalen Inhalte, die sie den Verbrauchern mit Hilfe der Werbung frei zugänglich machen können. Weiter schlägt die EU-Kommission vor, die Unabhängigkeit der nationalen Medienregulierer zu untermauern. Der konsolidierte Wortlaut der neuen Richtlinie wird nun im Europäischen Parlament und im Rat in zweiter Lesung beraten.

Künftig wird das Herkunftslandprinzip dafür sorgen, dass neben den Fernsehveranstaltern auch andere Anbieter audiovisueller Mediendienste (z.B. Anbieter von Videoabruf-, Nachrichtenabruf-, Sportabrufdiensten oder Anbieter abrufbarer audiovisueller Dienste für Mobilgeräte) nur noch den Vorschriften des Landes unterworfen werden, in dem sie niedergelassen sind. Die neue Richtlinie bringt außerdem Verbesserungen für den Medienpluralismus, weil sie die nationalen Medienmärkte für den Wettbewerb mit anderen EU-Ländern öffnet und eine größere Vielfalt des Fernsehens, der audiovisuellen Medien und der abrufbaren Inhalte aus ganz Europa ermöglicht.

Die Vorschriften über die Fernsehwerbung werden in der neuen Richtlinie weniger ausführlich sein als sie es seit 1989 gewesen sind. Im Einklang mit den Bemühungen der Barroso-Kommission um eine bessere Rechtsetzung soll künftig nicht mehr in Brüssel festgelegt werden, wann und wie frei empfangbare Fernsehprogramme durch Werbung unterbrochen werden dürfen, sondern kann von den Fernsehveranstaltern und Filmemachern selbst entschieden werden. Die Gesamtdauer der Werbung bleibt jedoch auf 12 Minuten pro Stunde beschränkt. Filme, Kinderprogramme, Sendungen zum Zeitgeschehen und Nachrichten dürfen höchstens alle 30 Minuten durch Werbung unterbrochen werden.

Mit der neuen Richtlinie werden auch die Grundpfeiler des europäischen audiovisuellen Sektors bekräftigt: kulturelle Vielfalt, Jugendschutz, Verbraucherschutz, Medienpluralismus und Bekämpfung von Rassen- und Religionshass. Außerdem wird die Branche ausdrücklich zur Selbstregulierung und zur Koregulierung in einer Kombination aus staatlicher und nichtstaatlicher Regulierung, ermuntert.

Eine der offenen Fragen, die nun in zweiter Lesung zu klären sind, ist der EU-Kommissionsvorschlag, die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von den nationalen Regierungen und allen Anbietern audiovisueller Mediendienste sowie deren unparteiische und transparente Arbeitsweise zu garantieren. Nach Ansicht der EU-Kommission ist eine unabhängige Medienaufsicht für die Demokratie und die Gewährleistung des Medienpluralismus unverzichtbar. Das Europäische Parlament hat diesen Vorschlag in erster Lesung nachdrücklich unterstützt.

Quelle: Europ. Kommision - Pressemitteilung vom 09.03.07