Sonstige Themen -

Vermittlungsverfahren zur Volkszählung

Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss zum Zensusvorbereitungsgesetz 2011 angerufen.

Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für eine europaweite Volkszählung im Jahr 2011, an der sich Deutschland auf Beschluss der Bundesregierung beteiligt. Die Volkszählung soll nicht durch direkte Befragung der Bevölkerung, sondern vorrangig durch Auswertung der Melderegister und anderer bereits vorhandener Verwaltungsregister erfolgen. Den Ländern entstehen bereits durch die Vorbereitung erhebliche Vollzugskosten.

Der Bundesrat fordert in seinem Anrufungsbeschluss, den Bund an diesen Vollzugskosten zu beteiligen. Die im jetzigen Zensusvorbereitungsgesetz vorgesehene Verteilung bezeichnet er als untragbar: während Länder und Kommunen mit etwa 137 Millionen Euro belastet würden, hätte der Bund nur etwa 39 Millionen Euro aufzubringen. Daher verlangt der Bundesrat eine höhere Kostenbeteiligung des Bundes und eine Regelung zur Finanzzuweisung an die Länder.

Im Vermittlungsverfahren soll zudem eine Befugnis für die Statistischen Ämter zu Einzelprüfungen eingefügt werden, um eine Qualitätssicherung der Daten zu gewährleisten. Außerdem fordert der Bundesrat ein einheitlich festgeschriebenes Verwaltungsverfahren in Bund und Ländern. Nur dann könne das Projekt ein Erfolg werden. Bei Umsetzung dieses Anrufungsbegehrens würde das Gesetz zustimmungsbedürftig.

Alle drei Änderungswünsche hatte der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert. Der Deutsche Bundestag hat sie in seinem Gesetzesbeschluss jedoch nicht berücksichtigt. Deswegen verlangt der Bundesrat nun ein Vermittlungsverfahren.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 12.10.07