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Verordnungsentwurf zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitgeberzuwendungen als Arbeitsentgelt im Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 08.11.2006 den Entwurf der Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt beschlossen.

Der Entwurf der Sozialversicherungsentgeltverordnung fasst die Bestimmungen der bisherigen Arbeitsentgelt- und die Sachbezugsverordnung, die die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitsentgeltbestandteilen betreffen und systematisch einem Regelungskomplex zuzuordnen sind, zusammen.

Die Aufteilung in zwei Verordnungen hat sich in der Praxis nicht bewährt. Eine Entbürokratisierung durch praktikable Handhabung der Regelungen in einer Verordnung führt zu mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Effizienz. Des Weiteren sollen die Sachbezugswerte in Deutschland in zwei Schritten bis zum Jahr 2008 vereinheitlicht werden. Zum 01.01.2008 soll außerdem die bestehende Regelung zum Hinzurechnungsbetrag im öffentlichen Dienst aufgehoben werden. Die Beitragsausfälle in der Sozialversicherung werden im Bereich des öffentlichen Dienstes kompensiert.

 

 

 

Die neue Verordnung regelt im Einzelnen:

 

 

 

Die Arbeitsentgelt- und Sachbezugsverordnung werden in einer Verordnung zusammengeführt, der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV).

 

  • Die Anpassung der Sachbezugswerte an einen gemeinsamen Wert für Deutschland für Unterkunft in Höhe von 198 Euro monatlich und Miete von 3,45 Euro pro Quadratmeter erfolgt in den neuen Bundesländern in zwei Schritten bis 2008. Diese Werte, die in den alten Bundesländern schon ab 2007 gelten, werden in den neuen Bundesländern im Jahr 2007 jeweils um 3 Prozent verringert.
  • Die Sachbezugswerte für Verpflegung werden bundeseinheitlich für 2007 und 2008 auf einen Wert von insgesamt 205,00 Euro monatlich festgelegt.
  • Die Regelung zum Hinzurechnungsbetrag wird aufgehoben und kompensiert durch Verbeitragung der Sanierungsgelder bis zur Höhe von 0,9 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ab 2008 bzw. für Beschäftigte mit Entgelt von monatlich bis 1500,00 Euro von 2 Prozent ihres Arbeitsentgeltes.

 

 

 

Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf wird dem Bundesrat zugeleitet.

 

 

 

Sie können ihn hier einsehen.

Quelle: BMAS - Meldung vom 08.11.06