Sozialrecht -

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat seinen Umsetzungsbericht vorgelegt.

Der Beirat nimmtdarin Stellung zu Umsetzungsperspektiven des neuen Begriffs und Begutachtungsverfahrens. Darin werden Modellrechnungen und Szenarien aufgeführt, die Fragen des Bestandschutzes und Anforderungen an die administrativen Voraussetzungen einbeziehen.

Seit Einführung der Pflegeversicherung wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit als zu eng und zu verrichtungsbezogen diskutiert. Besonders der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, der etwa bei demenzkranken Menschen häufig auftritt, werde bisher zu wenig berücksichtigt. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, den Pflegebedürftigkeitsbegriff zu überarbeiten.

Der Beirat war im November 2006 beauftragt worden, konkrete und wissenschaftlich fundierte Vorschläge für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein darauf aufbauendes neues Begutachtungsverfahren zu erarbeiten. Der Auftrag schloss auch die Frage ein, wie sich Änderungen finanziell auf die Pflegeversicherung und andere Sozialleistungsbereiche auswirken.

Auf dem Internetauftritt des BMG können Sie den Bericht herunterladen. Klicken Sie hier:

Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vom 20.05.2009
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Quelle: BMG - Pressemitteilung vom 25.05.09