Sozialrecht -

Entlastung der Sozialgerichte

Die Bundesregierung hat zugesagt, die vom Bundesrat geforderten Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes zu prüfen.

In ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Länderkammer schreibt die Regierung, sie sehe die Notwendigkeit, die stark beanspruchten Sozialgerichte zu entlasten.

Das Bundessozialministerium erarbeite derzeit einen eigenen Gesetzentwurf. Hintergrund ist die gestiegene Arbeitsbelastung der Sozialgerichte, seitdem diese zum 1. Januar 2005 für Streitigkeiten in den Bereichen Arbeitslosengeld II (Alg II), Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz zuständig sind.

Zu den Details des Gesetzentwurfes des Bundesrates äußert sich die Regierung in ihrer Stellungnahme nicht. Die Länderkammer will bestimmte Rechte von Klägern einschränken oder streichen. Sie schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, dass Berufungen vor dem Landessozialgericht nur noch dann möglich sein sollen, wenn sie zuvor im Urteil des Sozialgerichts oder durch Beschluss des Landessozialgerichts zugelassen worden sind. Außerdem sollen sich die Verfahrensbeteiligten vor Landessozialgerichten grundsätzlich von Prozessbevollmächtigten vertreten lassen müssen. Zudem sollen Kläger in strittigen Fällen keinen zusätzlichen Gutachter - etwa zu medizinischen Fragen - mehr hinzuziehen dürfen. Die Berücksichtigung von Erklärungen, Tatsachen und Beweismitteln soll in allen sozialgerichtlichen Verfahren davon abhängig gemacht werden, dass sie rechtzeitig vorgebracht werden.

Quelle: Bundestag - Pressemiteilung vom 07.12.06