Sozialrecht -

Geld für Pflegekinder nicht anrechenbar

Pflegegeld für Pflegekinder darf nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.

In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung hat das Sozialgericht Gießen deshalb der Klage eines Ehepaares stattgegeben, das mehrere Pflegekinder betreut und dafür vom Jugendamt Pflegegeld erhält.

Ein Teil des Pflegegeldes war von der Hartz IV-Arbeitsgemeinschaft als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet worden. Dies ist laut Sozialgericht nicht zulässig, weil es sich bei dem Pflegegeld um eine zweckbestimmte Leistung für den Unterhalt sowie die Erziehung des Pflegekindes und damit gerade nicht um Einkommen der Pflegeeltern handelt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: SG Gießen - Pressemitteilung vom 08.06.06