Pflegegeld für Pflegekinder darf nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.
In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung hat das Sozialgericht Gießen deshalb der Klage eines Ehepaares stattgegeben, das mehrere Pflegekinder betreut und dafür vom Jugendamt Pflegegeld erhält.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: SG Gießen - Pressemitteilung vom 08.06.06