Arbeitslose Eigenheimbesitzer können höheres Arbeitslosengeld II verlangen.
Mit einem Grundsatzurteil hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg erstmals zu der umstrittenen Frage Stellung genommen, ob die Bezieher von Arbeitslosengeld II auch die Kosten für die Finanzierung und den Unterhalt eines Eigenheims als Teil des Arbeitslosengelds II verlangen können.
Mit dieser Klage hatte das Ehepaar jetzt bei dem Landessozialgericht teilweise Erfolg. Die Richter entschieden, dass die Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung die tatsächlichen (vollen) Betriebs- und Nebenkosten zahlen muss. Für die Finanzierungskosten gelte das aber nicht: Hier dürfe eine Vergleichsmiete in Ansatz gebracht werden. Alle diese Kriterien seien sowohl auf Häuser als auch auf Eigentumswohnungen anzuwenden.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Landessozialgericht die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
Quelle: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Pressemitteilung vom 12.05.06