Sozialrecht -

Verbesserung der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende verabschiedet.

Nach dem SGB-II-Änderungsgesetz sollen mit dem verabschiedeten SGB-II-Fortentwicklungsgesetz weitere Schritte zur Anpassung unternommen werden, beispielsweise eine Verbesserung der Eingliederung und Optimierung des Leistungsrechts, eine Verbesserung der Verwaltungspraxis und eine Vermeidung von Leistungsmissbrauch.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

Zur Verbesserung der Verwaltungspraxis soll die Klarstellung dienen, dass die ARGEn die Aufgaben der Agenturen für Arbeit bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Grund eines gesetzlichen Auftrags wahrnehmen und dass die Agenturen als Auftraggeber für die Rechtmäßigkeit verantwortlich sind sowie durch die ergänzende Klarstellung, dass die Länder die Rechtsaufsicht über die ARGE als Organisationseinheit führen.

Dem Ziel Vermeidung von Leistungsmissbrauch soll die flächendeckende Einrichtung eines Außendienstes zur Vermeidung von Leistungsmißbrauch vor Ort sowie eine moderate und angemessene Verschärfung von Sanktionen (Pflichtverletzungen, die sich innerhalb eines Jahres - statt vorher innerhalb von drei Monaten - wiederholen, führen zu höheren Sanktionen) dienen.

Die genannten Maßnahmen sollen schrittweise im Laufe dieses Jahres umgesetzt werden. Für das laufende Jahr 2006 wird eine Einsparung von rund 400 Mio. Euro für den Bund und von rund 100 Mio. Euro für die Gemeinden erwartet. Zusammen mit den gleichzeitig angestrebten administrativen Verbesserungen bei der Bundesagentur für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften werden durch ein besseres Fallmanagement, die effizientere Gestaltung der Verwaltung sowie die konsequente Vermeidung des Leistungsmissbrauchs für den Bund Einsparungen in Höhe von insgesamt rund 1,2 Mrd. Euro und für die Gemeinden von rund 300 Mio. Euro jährlich ab dem Jahr 2007 erwartet.

Das Gesetz soll im zweiten Halbjahr 2006 in Kraft treten.

Quelle: BMAS - Pressemitteilung vom 03.05.06