Verordnung über Ausnahmen vom grundsätzlichen Sonn- und Feiertagsverbot für Lastkraftwagen unterzeichnet.
Für die Dauer der WM gelten für Transporte mit Lastkraftwagen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen der Fußball-Weltmeisterschaft stehen, folgende Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung und der Ferienreiseverordnung:
In der Zeit vom 9. Juni 2006 bis zum Ablauf des 9. Juli 2006 gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie für Lastkraftwagen mit Anhänger nicht.
Zusätzlich gilt am Samstag, den 8. Juli 2006, das Lkw-Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung für die vorstehend genannten Lkw-Fahrten nicht.
Damit können Lkw-Fahrten für Veranstaltungszwecke der WM 2006 im kompletten WM-Zeitraum auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.
Die Ausnahmeregelung gilt ausdrücklich nur für Transporte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 stehen. Dabei handelt es sich insbesondere um den Transport von Ausrüstungsgegenständen für Funk- und Fernsehübertragungen (Tonanlagen, Großbildleinwände etc.) sowie Transporte zur Versorgung von Spielern und Zuschauern. Die Polizei wird dies entsprechend kontrollieren und Missbrauchsversuche durch andere Lkw-Fahrten ahnden.
Weitere Infos zu Fahrverboten und -regelungen während der Ferienreisezeit finden Sie auf der Website des BMVBS.
Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 08.06.06