Verkehrsrecht -

Hätten Sie es gewusst?

Kann ein Autounfall auf dem Heimweg auch ein Arbeitsunfall sein?

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall war es zwischen zwei Arbeitskolleginnen, die für eine Reinigungsfirma arbeiteten, auf dem Parkplatz eines Hotels zu einem Autounfall gekommen. Die Unfallbeteiligten waren nach ihrer Arbeit in dem Hotel auf dem Weg nach Hause. Der Parkplatz des Hotels gehört nicht zum Firmengelände der Arbeitgeberin der beiden Unfallbeteiligten. Die Klägerin, eine Berufsgenossenschaft, erbrachte zunächst Leistungen an die Geschädigte und forderte diese sodann im Wege des Regresses von der Kfz-Haftpflichtversicherung der Fahrerin zurück. Die Klage blieb in allen Instanzen erfolglos.

Der BGH hat ausgeführt, dass für die Feststellung, ob es sich um einen Arbeitsunfall auf einem Betriebsweg handelt nicht allein maßgeblich sei, wo sich der Unfall ereignet hat. Vielmehr komme es auch darauf an, inwieweit er mit dem Betrieb und der Tätigkeit des Versicherten zusammenhängt und ob er Ausdruck der betrieblichen Verbindung zwischen dem Versicherten und dem Unternehmer ist. Für die Einordnung als Betriebsweg sei nicht entscheidend, ob die Unfallörtlichkeit der Organisation des Arbeitgebebers unterliegt. Der BGH hat hier argumentiert, dass sich die beiden Kolleginnen nur wegen des Putzauftrags ihres Arbeitgebers gemeinsam auf dem Hotelparkplatz befunden hätten und damit die betriebliche Verbindung bejaht.

Quelle: BGH - Urteil vom 25.10.05