Verkehrsrecht -

Höhere Bußgelder bei schweren Verkehrsdelikten

Die Bußgelder für sogenannte Verkehrsrowdys sollen verdoppelt werden.

Dies hat der Bundesverkehrsminister anässlich der Verkehrsministerkonferenz in Berlin angekündigt, da im vergangenen Jahr auf deutschen Straßen 5.300 Menschen gestorben und mehr als 80.000 schwer verletzt worden seien.

Bei den besonders gefährlichen Delikten sollen die Bußgeldobergrenzen verdoppelelt werden: Wer vorsätzlich rast oder drängelt, soll künftig bis zu 2.000 Euro zahlen. Wer nach maßlosem Alkohol- oder Drogenkonsum ein Kfz führt, muss sich auf bis zu 3.000 Euro einstellen.

Des Weiteren sollen die Bußgelder für überladene Lkw künftig auf bis zu 2.000 Euro erhöht werden.

Das zusätzliche Geld soll direkt in die Verkehrssicherheitsarbeit fließen.

Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 16.05.06