Verkehrsrecht -

Neue Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten in Kraft

Am 1. Mai sind neue Vorschriften für das Speditionsgewerbe in Kraft getreten.

Ab sofort müssen beispielsweise neu zugelassene Lkw und Busse mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein.

Ziel der EU-einheitlichen Regelung ist eine höhere Verkehrssicherheit durch einfachere Kontrollen und manipulationssichere Technik. Die Fahrer müssen bei Kontrollen dann jederzeit Nachweise über die Lenk- und Ruhezeiten sowie die Lenkzeitunterbrechungen für die laufende Woche und die vorausgehenden 15 Tage vorlegen.

Ab kommendem Jahr gelten zudem neue Lenk- und Ruhezeiten. Dann wird die wöchentliche Lenkzeit auf 56 Stunden beschränkt. Die tägliche Ruhezeit beträgt künftig elf Stunden. Sie kann in zwei Abschnitte von drei und neun Stunden aufgeteilt werden. Die vorgeschriebene Wochenruhezeit beträgt 14täglich mindestens zweimal 45 Stunden oder einmal mindestens 45 Stunden und einmal mindestens 24 Stunden.

Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 29.04.06