Verkehrsrecht -

Oh Tannenbaum, Oh Tannenbaum ...

... wie kriege ich dich in den Kofferraum?

Jedes Jahr zur Weihnachtszeit plagt Autofahrer das gleiche Problem: Wie transportiert man das holde Grün vom Markt ins heimische Wohnzimmer ohne sich und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden? Denn die Sicherheit steht an erster Stelle, andernfalls drohen ein Bußgeld bis zu 50 Euro und maximal drei Punkte in Flensburg.

Wird der Baum auf einem Dachträger transportiert, sollte die Baumspitze nach hinten zeigen, damit sich der Baum während der Fahrt nicht durch den Luftdruck aufbläht. Außerdem darf der Baum weder seitlich noch vorne über das Fahrzeug hinaus stehen. Ragt er mehr als einen Meter über das Heck hinaus, muss er am Ende mit einem roten Tuch gekennzeichnet werden - bei Dunkelheit sogar mit rotem Rückstrahler und roter Leuchte.

Zur Befestigung sollten nur geeignete Spanngurte verwendet werden. Auch ist nicht nur auf die Belastungsgrenze des Trägersystems, sondern darüber hinaus auf die zulässige Dachlast des Fahrzeugs zu achten. Auskunft dazu geben die Bedienungsanleitungen von Fahrzeug und Dachgepäckträger.

Auch beim Transport im Wageninneren (Heckabteil oder Kofferraum) geht Sicherheit vor. Weder darf der Baum die Sicht des Fahrers einschränken noch darf er Kennzeichen oder Wagenleuchten verdecken. Auch wenn die Klappe des Kofferraums beim Transport offen bleiben kann, sollte sie unbedingt in niedriger Stellung mit Spanngurten fixiert werden.

Übrigens: Verboten sind blinkende und leuchtende Weihnachtsdekorationen im Fahrzeuginneren (vgl. § 49a Abs. 1 StVZO). Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 20 Euro.

Quelle: Deubner Redaktion - Beitrag vom 10.12.06