Verkehrsrecht -

Weniger Kohlendioxid-Emissionen bis 2012

Die Europäische Kommission will den Kohlendioxid-Ausstoß von EU-weit verkauften Neuwagen verringern.

Geplant ist einen Rechtsrahmen, der die durchschnittlichen CO2-Emissionen von Personenwagen bis zum Jahr 2012 auf 120 g/km  begrenzen soll. Dies entspricht einer Reduktion der derzeitigen Emissionen um etwa ein Viertel. Die Kommission hält die Automobilindustrie dazu an, mit der Kraftstoffeffizienz ihrer Fahrzeuge zu werben und nicht mehr mit Größe und Motorleistung.

Bisher vertraut die EU auf die Selbstverpflichtungen der Automobilindustrie, bei der europäische Automobilhersteller zugesagt hatten, den durchschnittlichen CO2-Ausstoß ihrer Neuwagen bis 2008 auf 140 g/km zu senken. Nachdem der durchschnittliche CO2- Ausstoß 2004 noch immer bei 163 g/km lag, kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Selbstverpflichtungen nicht ausreichen. Bis spätestens Mitte 2008 will sie deshalb einen Rechtsrahmen vorschlagen, der die Emissionen von in der EU-27 verkauften Neuwagen bis 2012 auf 120 g CO2/km begrenzt.

Verbesserungen bei der Fahrzeugtechnologie sollen die durchschnittlichen Emissionen auf 130 g/km senken, und mit zusätzlichen Maßnahmen soll eine Reduzierung um weitere 10 g/km erreicht werden. Zu diesen Maßnahmen gehören Effizienzverbesserungen bei den Fahrzeugkomponenten, die den Kraftstoffverbrauch am stärksten beeinflussen (z. B. Reifen und Klimaanlagen) und eine schrittweise Umstellung auf kohlenstoffärmere Kraftstoffe. Darüber hinaus fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, Kraftfahrzeuge auf der Grundlage ihrer CO2-Emissionen zu besteuern.

Quelle: Europäische Kommission - Pressemitteilung vom 07.02.07