Verkehrsrecht -

Zusatzspiegel gegen "Toten Winkel"

Der EU-Verkehrsministerrat hat dem Richtlinien-Vorschlag zur Nachrüstung schwerer Lastkraftwagen mit Spiegeln gegen den sog. "Toten Winkel" zugestimmt.

Der Vorschlag geht zurück auf eine Initiative Deutschlands und soll künftig dazu beitragen, schwere Verkehrsunfälle von Lastkraftwagen mit Radfahrern, Motorrädern und Fußgängern zu verhindern.

Ab 2008 sollen innerhalb Europas alle im Verkehr befindlichen großen Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht mit diesen Spiegeln nachgerüstet werden. Für neu zugelassene Lkw gilt die Ausrüstungspflicht bereits ab 26. Januar 2007.

Die Übergangsregelung beträgt zwei Jahre. Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 2000 zugelassen worden sind.

Deutschland will die Verpflichtung zur Nachrüstung schnellstmöglich wirksam werden lassen, zumal deutsche Hersteller bereits seit Ende 2004 neue Lkw freiwillig mit diesen Spiegeln ausrüsten. Entsprechende Spiegel zur Nachrüstung werden ebenfalls seit 2004 angeboten.

Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 12.12.06