§ 1987 BGB
Stand: 22.12.2023
zuletzt geändert durch:
Kreditzweitmarktförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 411
Buch 5 Erbrecht
Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben
Titel 2 Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
Untertitel 3 Beschränkung der Haftung des Erben

§ 1987 BGB Vergütung des Nachlassverwalters

§ 1987 Vergütung des Nachlassverwalters

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.