§ 32 (weggefallen) ArbGG
Stand: 04.01.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen, BGBl. I Nr. 10
ZWEITER TEIL Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen
ERSTER ABSCHNITT Arbeitsgerichte

§ 32 (weggefallen) ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz

§ 32 (weggefallen)

ArbGG ( Arbeitsgerichtsgesetz )