11/1 Einführung der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) durch das Pflege-Versicherungsgesetz

Autor: Gröne

Zum 01.01.1995 wurde mit dem SGB XI als fünfte Säule der Sozialversicherung neben der Renten-, Kranken-, Unfall- sowie Arbeitslosenversicherung als Teilleistungssystem (oftmals wird von "Teilkaskoversicherung" gesprochen) als eigenständiger neuer Zweig der Sozialversicherung die Pflegeversicherung eingeführt.1)

Der Gesetzgeber hat damit eine Basisvorsorge für den Pflegefall geschaffen, in die nahezu die gesamte Bevölkerung einbezogen ist.2) Die soziale Pflegeversicherung bietet derzeit 71 Mio. Menschen Schutz. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten.