Autor: Senger-Sparenberg |
1. | Einkommen: alle Einkünfte in Geld- oder Geldeswert (§ 82 Abs. 1 SGB XII), soweit keine ausdrückliche gesetzliche Ausnahme besteht; | ||||||||
2. | Einkommen ist zu berücksichtigen, wenn es im Bedarfszeitraum zufließt (Zuflusstheorie); | ||||||||
3. | Prüfung des Vorliegens von Ausnahmetatbeständen; | ||||||||
4. | Zuordnung zu der jeweiligen Einkommensart; | ||||||||
5. | Absetzungen vom Einkommen (je nach Einkommensart), § 82 Abs. 2 SGB XII :
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6. | Absetzung wegen Erwerbstätigkeit (Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit, § 82 Abs. 3 SGB XII); |
= Summe des zu berücksichtigenden Einkommens des Hilfebedürftigen
7. | Einkommen Dritter:
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Bedarf: |
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