12/7.1 Gesetzliche Regelung

Autor: Senger-Sparenberg

Mit der Rentenreform 2001 wurde die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeführt (Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - GSiG), die zum 01.01.2003 in Kraft getreten ist.1) Gesetzgeberisches Anliegen bei Einführung des GSiG war das Bestreben, eine spezifische Bedarfslösung zur Vermeidung der sogenannten Altersarmut bzw. die Absicherung von dauerhaft nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keine hinreichenden Rentenansprüche erworben haben, außerhalb der regulären Sozialhilfe zu erreichen.2)

Im Zuge der Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch3) ist dieses Gesetz mit Wirkung zum 01.01.2005 aufgehoben und die Grundsicherungsregelungen sind modifiziert in das (§§ 41-46) eingefügt worden.