2/10.1 Votum der Mindestlohnkommission

Autor: Weyand

Seit der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze im Jahr 2015 mit 8,50 Euro pro Stunde ist eine Mindestlohnkommission dafür zuständig, die jährlichen Erhöhungen festzulegen (§§ 4 ff. MiLoG). Die Kommission setzt sich aus je drei Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern, einer Vorsitzenden und zwei beratenden Wissenschaftlern zusammen.

Alle zwei Jahre überprüft die Kommission die Höhe des Mindestlohns und schlägt der Bundesregierung bis Ende Juni vor, wie stark dieser im folgenden und im übernächsten Jahr steigen soll. Die Bundesregierung kann diesen Vorschlag gem. § 11 MiLoG nur unverändert per Rechtsverordnung umsetzen. Ohne einen Vorschlag gibt es keine Anhebung.

Letzte redaktionelle Änderung: 07.07.2025