2/10.2 Wie wird der Mindestlohn ermittelt?

Autor: Weyand

Grundsätzlich orientiert sich die Kommission bei ihrer Entscheidung im Rahmen einer Gesamtabwägung an der Entwicklung der Tariflöhne (§ 9 Abs. 2 MiLoG), und zwar "nachlaufend", sie nimmt also keine erwarteten Tariferhöhungen vorweg. Ermittelt wird die Entwicklung der Tariflöhne anhand eines Index, den das Statistische Bundesamt auf der Grundlage von mehreren hundert Tarifverträgen erstellt.

Seit Anfang 2025 - die Kommission hat sich zu Beginn des Jahres eine neue Geschäftsordnung gegeben - orientiert sich die Kommission zudem am Referenzwert von 60 % des mittleren Bruttolohns eines Vollzeitbeschäftigten und damit an der Richtwertempfehlung der Europäischen Mindestlohnrichtlinie (§ 2 Abs. 1 Buchst. a) Geschäftsordnung Mindestlohnkommission).1)

Im März 2025 legte die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung Berechnungen zur Höhe des Mindestlohns vor, die sie im Auftrag der Kommission angestellt hatte. Danach soll die 15-Euro-Schwelle im Jahr 2026 erreicht werden, wenn ein Wert von 60 % des mittleren Lohns eines Vollzeitbeschäftigten umgesetzt wird.2) Konkreter hieß es, wenn man die Daten des Statistischen Bundesamts fortschreibe, ergebe sich daraus ein Mindestlohn von 14,88-15,02 Euro im Jahr 2026 und von 15,31-15,48 Euro im Jahr 2027.