| Autor: Weyand |
Im Koalitionsvertrag vom 05.05.2025 hieß es nun in Sachen gesetzlicher Mindestlohn, dass man "an einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission" festhalte. Diese werde sich "im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren". Und fügte dann - wohl auch im Hinblick auf die Berechnungen der Hans-Böckler-Stiftung - hinzu: "Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar."
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