| Autor: Weyand |
Tatsächlich aber wurde mit dieser Ankündigung nur eine Wunschvorstellung formuliert, deren Umsetzung in die Hände der Mindestlohnkommission gelegt wurde. Deren Entscheidung hinsichtlich der Anhebung des Stundensatzes beträgt immerhin 1,08 Euro, fällt aber mit 13,90 Euro pro Stunde im Ergebnis deutlich geringer aus, als die in Aussicht gestellten 15 Euro. Es ist dies eine Entscheidung, die "im Rahmen einer Gesamtabwägung" getroffen wurde, bei der - siehe § 9 Abs. 4 MiLoG - die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität zu berücksichtigen sind.
|
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|