Künstliche Intelligenz (KI) ist zu einem Schlüsselfaktor in Wirtschaft und Arbeitswelt, insbesondere in der Plattformökonomie und der Personalverwaltung, geworden. Nach einer jüngst veröffentlichten McKinsey-Studie werden bis 2030 nicht weniger als 30 % der Arbeitsstunden, vor allem im Bereich der Büro- und Verwaltungstätigkeiten, mithilfe von KI automatisiert sein.1) Auch im Arbeitsrecht wird mittlerweile der Einsatz von KI-Tools wie ChatGPT, DeepSeek, Microsoft Copilot und ähnlichen Anwendungen thematisiert. Bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge aber wird KI noch immer recht stiefmütterlich behandelt; in den Standardarbeitsverträgen finden sich entsprechende Klauseln bislang nur ansatzweise.
|
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|